UNSERE VORTEILE:
- Da wir bereits bei der Entwicklung der Vorgaben seitens des Gesetzgebers maßgeblich beteiligt waren, sind die von uns erstellten Unterlagen rechtssicher.
- Sie bekommen uns zur eigenständigen Fortführung des Bauwerksbuches eine Microsoft-Excel-Datei übermittelt. Somit benötigen keine zusätzliche Software und es entstehen keine Abo-Gebühren.
- Die von uns erstellten Planunterlagen sind immer maßstäblich wiederausdruckbar, gut lesbar und übersichtlich geordnet.
- Die Einarbeitung in eine bestehende Gebäudemanagementsoftware kann vereinbart werden.
- Nach Abschluss der Arbeiten werden die geforderten Bescheinigungen für die Baubehörde erstellt und von uns übermittelt.
- Für Sie bietet unsere Arbeit eine fachlich hochqualitative Grundlage zur Organisation der Erhaltungsmaßnahmen.

Befundaufnahme
Ihr Objekt wird von unserem Bausachverständigen begutachtet. Aus dieser Begehung entstehen
- Prüfliste,
- Protokoll der Erstüberprüfung und
- Mängelliste,
sowie nach weiterem Aktstudium die
- Allgemeinen Angaben und die
- Aufbautenliste
als Bestandteil des Bauwerksbuches.

Digitalisierung des Bauaktes
Der Gesetzgeber verlangt die digitale Ablage der maßgeblichen Plan- und Bescheidunterlagen.
Hierzu wird von uns der Bauakt bei der Magistratsabteilung 37 erhoben und maßstäblich digitalisiert, sodass alle Pläne weiterhin korrekt wiedergegeben werden können.
Es wird eine übersichtliche Liste der vorhandenen Dokumente erstellt und dem Bauwerksbuch beigelegt.
Die Ablage erfolgt digital, die Übermittlung und Aufbewahrung per Cloudlink. Die Daten können selbstverständlich in Ihr Ablagesystem integriert werden.
Falls bereits verwertbare digitale Akten vorhanden sind, wird dies in der Preisgestaltung berücksichtigt.

Integration in Ihre Verwaltungssoftware
Unser gesamtes Protokoll basiert auf Excel und Word-Dateien, ist also in jeden Bürobetrieb grundsätzlich gut integrierbar.
Um die Arbeiten für Sie einfacher und wertvoller zu gestalten, können wir oft unsere Mängellisten und Protokolle in Ihre vorhandene Software integrieren.
Da diese Arbeit Zusatzaufwendungen bedingen kann, ist dies im Detail abzuklären.
Vereinbaren Sie hierzu ein kostenfreies Erstgespräch.
Erweiterte Dienstleistung
Die wiederkehrenden Überprüfungen können von uns nach Vereinbarung verwaltet und übernommen werden.
Ebenso können erweiterte Prüfungen nach ÖNorm B1300 im selben Zuge oder als gesondert beauftragte Leistung von uns durchgeführt werden.
"Unser Ziel ist es, Ihnen eine bautechnisch hochqualitative Hilfestellung bei der Erhaltung Ihres Bauwerkes zu bieten."
Bmst. Ing. Peter Kaiser
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter
Sachverständigerfür Bauwesen