Das Erstellen des Bauwerksbuches erfordert mehrere Arbeitsschritte.

Nach Abschluss der Arbeiten können die geforderten Bescheinigungen für die Baubehörde erstellt und übermittelt werden.

Für Sie bietet diese Arbeit eine fachlich hochqualitative Grundlage zur Organisation der Erhaltungsmaßnahmen.

Befundaufnahme

Ihr Objekt wird von unserem Bausachverständigen begutachtet. Aus dieser Begehung entstehen

- Prüfliste,

- Protokoll der Erstüberprüfung und

- Mängelliste,

sowie nach weiterem Aktstudium die 

- Allgemeinen Angaben und die

Aufbautenliste

als Bestandteil des Bauwerksbuches.

 

Digitalisierung des Bauaktes

Der Gesetzgeber verlangt die digitale Ablage der maßgeblichen Plan- und Bescheidunterlagen.

Hierzu wird von uns der Bauakt bei der Magistratsabteilung 37 erhoben und maßstäblich digitalisiert, sodass alle Pläne weiterhin korrekt wiedergegeben werden können.

Es wird eine übersichtliche Liste der vorhandenen Dokumente erstellt und dem Bauwerksbuch beigelegt.

Die Ablage erfolgt digital, die Übermittlung und Aufbewahrung per Cloudlink. Die Daten können selbstverständlich in Ihr Ablagesystem integriert werden.

Falls bereits verwertbare digitale Akten vorhanden sind, wird dies in der Preisgestaltung berücksichtigt.

Integration in Ihre Verwaltungssoftware

Unser gesamtes Protokoll basiert auf Excel und Word-Dateien, ist also in jeden Bürobetrieb grundsätzlich gut integrierbar.

Um die Arbeiten für Sie einfacher und wertvoller zu gestalten, können wir oft unsere Mängellisten und Protokolle  in Ihre vorhandene Software integrieren.

Da diese Arbeit Zusatzaufwendungen bedingen kann, ist  dies im Detail abzuklären.

Vereinbaren Sie hierzu ein kostenfreies Erstgespräch.

Erweiterte Dienstleistung

Die wiederkehrenden Überprüfungen können von uns nach Vereinbarung verwaltet und übernommen werden.

Ebenso können erweiterte Prüfungen nach ÖNorm B1300 im selben Zuge oder als gesondert beauftragte Leistung  von uns durchgeführt werden.

"Unser Ziel ist es, Ihnen eine bautechnisch hochqualitative Hilfestellung bei der Erhaltung Ihres Bauwerkes zu bieten."

Bmst. Ing. Peter Kaiser

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter

Sachverständigerfür Bauwesen